Betriebskostenrecht aktuell
Detaillierte Beschreibung
Die Veranstaltung bietet praxisorientierte Informationen über regelmäßig wiederkehrende Problemstellungen im Betriebskostenrecht. Ausgangspunkt hierbei sind aktuelle gesetzliche Neuregelungen sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten, schwerpunktmäßig des Bundesgerichtshofs. Die Themen werden der jeweils aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst: zum Veranstaltungstermin sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer „up to date“.
Inhalt:
- Gaspreis-/ Strompreisanstieg und Betriebskosten
- unterjährige Vorauszahlungserhöhung: VZ-Anpassung trotz Guthaben aus 2022, Formulierungshilfe
- Temperaturabsenkung durch Vermieter
- Temperaturabsenkung durch Mieter
- Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)
- Gesetzliche Neuregelung – Übersicht
- Anwendungsvoraussetzungen
- Informationspflichten des Vermieters
- Kostenermittlungspflichten von Vermieter und Mieter
- Abrechnung bei Fremd- und Selbstversorgung
- Kostenausweisung und Kürzung
- TKG-Novelle: Neureglung in § 2 Nr. 15 BetrKV
- Gemeinschaftsantennenanlage und Übergangsregelung
- Umlage Glasfaserbereitstellungsentgelt
- Aktuelle Rechtsprechung im Betriebskostenrecht
- Wirksame Vereinbarung einer Betriebskostenumlage (BGH)
- „Die Betriebskosten“ – Umlagefähigkeit (BGH)
- (Stillschweigende) Änderung der mietvertraglichen Umlagevereinbarung
- Vorauszahlungserhöhung nach Abrechnung (BGH)
- Umlage Baumfällkosten (BGH)
- Umlage Rauchwarnmelder (BGH) – Wartung – Anmietung – Kauf
- Umlage Mietausfallversicherung (BGH)
- Umlage Notdienstpauschale Hauswart (BGH)
- Umlage Nutzerwechselkosten (BGH)
- Kostenumlage Müllsortierung (BGH)
- Abrechnungspflicht und Abrechnungsfrist
- Ablauf der Abrechnungsfrist (BGH)
- Formale Anforderungen an Abrechnung und Umlageschlüssel (BGH)
- Umlageschlüssel bei WEG, § 556a Abs. 3 BGB (Neu)
- Messwerte ungeeichter Zähler
- Vorauszahlungen: Abrechnung nach Soll-Vz
- Kürzungsrecht HKV (BGH)
- Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung – Einsichtsrechte d. Mieters (BGH)
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.